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   BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95   

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BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie - Berechnung des tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs bei einer Arbeitsleistung von weniger als fünf Werktagen bei vollkontinuierlicher Viererwechselschicht - Berechnung des gesetzlichen Zusatzurlaubs für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1123
  • BB 1997, 1644
  • DB 1997, 2027
  • DB 1997, 482
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Dann ist in einem weiteren Berechnungsvorgang die tarifliche Gesamturlaubsdauer dieser Arbeitnehmer so umzurechnen, daß sie mit der Urlaubsdauer der Arbeitnehmer, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist, zeitlich gleichwertig ist (Fortführung von BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).

    Für die Ermittlung des dem Kläger zustehenden Urlaubsanspruchs hat es dazu die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377, 381 ff. [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 621/90] = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 4 bis 6 der Gründe) zu dem im wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-MTV entwickelte Berechnungsformel angewandt.

    Sie verkennt, daß nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern die Soll-Arbeitszeit der von den Tarifvertragsparteien als Bezugsgruppe ausgewählten regelmäßig in der Fünf-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, abgestellt werden muß (vgl. BAGE 68, 377, 383 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 621/90] = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 6 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat diese Berechnungsformel für den Vorgängertarifvertrag in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377) entwickelt.

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Das folgt aus § 47 Satz 2 SchwbG (BAGE 76, 74 = AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 162/88

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Da sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend auf 3, 36 Urlaubstage (vgl. zur Berechnungsmethode BAG Urteil vom 28. September 1989 - 8 AZR 162/88 -, n.v.).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 397/83

    Tariflicher Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Sie dient jedoch als Auslegungshilfe für die Ermittlung des Tarifinhalts (vgl. BAGE 52, 398, 404 [BAG 27.08.1986 - 6 AZR 397/83] = AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2c der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.07.1995 - 11 Sa 1682/94

    Urlaubsberechnung in der vollkontinuierlichen Viererwechselschicht; Anspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1995 - 11 Sa 1682/94 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 18. Februar 1997 (- 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20) ein anderes Verständnis der dort auszulegenden gleichlautenden Vorgängervorschrift entnommen werden kann, wird das hier klargestellt.

    Dabei ist für diese Verhältnismäßigkeitsrechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die 6-Tage-Woche von 312 und für die 5-Tage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Soweit der Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen enthält, sind mithin die für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Rechtssätze auch auf den Tarifurlaub anzuwenden (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20 und 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Dabei ist im Kalenderjahr bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Der zeitlich gleichwertige Urlaubsanspruch wird in der Weise berechnet, daß die unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen miteinander in Beziehung gesetzt wird (Fortführung der Senatsrechtsprechung, BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 1 BUrlG Fünf-Tage-Woche).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche) ist bei jeder abweichenden Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit die für die betroffenen Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl von Urlaubstagen durch Umrechnung zu ermitteln.

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00

    Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

    Trifft die Behauptung des Klägers zum verstetigten Entgelt nicht zu, weil sich seine Vergütung nach den im jeweiligen Abrechnungsmonat geleisteten Schichten bestimmt, so kommt ggf. wegen der dann unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf das Kalenderjahr eine Kürzung des Urlaubsanspruchs in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Im Kalenderjahr ist bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Für die Umrechnung des tariflichen Urlaubsanspruchs sind die vom Kläger jährlich zu leistenden Jahres-Soll-Schichten mit der Zahl der Jahres-Soll-Arbeitstage der Bezugsgruppe ins Verhältnis zu setzen (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • LAG München, 15.01.2014 - 11 Sa 659/13

    Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit; Zeitgutschrift bei Nichtarbeit an gesetzlichen

    Insoweit geht die Kammer davon aus, dass an der zuvor in den Urteilen vom 15.11.2005 (9 AZR 626/04) und vom 05.11.2002 (9 AZR 470/01) und den früheren Urteilen vom 22.10.1991 (9 AZR 622/90) und 18.02.1997 (9 AZR 738/95) aufgestellten Rechtsauffassung, dass bei überlappenden Schichten nur ein Arbeitstag vorliege, nicht weiterhin festgehalten wird.
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 319/00
  • LAG Hamburg, 13.12.2001 - 1 Sa 31/01

    Anrechnung von Urlaubsschichten; Vorfragen oder Elemente eines

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 317/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 318/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 320/00
  • LAG Sachsen, 01.08.2014 - 7 Sa 109/14

    Nachgewährung von Tarifurlaub für einen Angestellten im kommunalen

  • ArbG Stendal, 03.06.2009 - 4 Ca 1026/08
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 09.11.2000 - 11 Sa 17/00

    Höhe des Anspruches eines Feuerwehrmannes auf die Gewährung von Urlaub nach

  • LAG Niedersachsen, 08.12.1998 - 7 Sa 497/98

    Berechnung tariflicher Urlaubstage

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96   

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https://dejure.org/1996,3595
LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; Beschäftigtenschutzgesetz §§ 2, 3, 4; BetrVG § 102 Abs. 1; SchwbG §§ 1, 2, 4; ZPO § 394
    Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sexuelle Belästigung; Schutz der Mitarbeiter; Abmahnung; Umsetzung ; Versetzung; Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 769
  • BB 1997, 99
  • DB 1997, 482
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96
    BAG-Urteile vom 30.6.1983, AP Nr. 15 zu § 140 GG und 9.1.1986, DB 1986 S. 1339 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfristen; Stahlhacke/ Preis , Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rdn. 688.
  • LAG Hessen, 24.08.1995 - 3 Sa 636/94

    Kündigung: Kündigung wegen sexueller Belästigungen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96
    Urteil vom 24.8.1995, Streit 1996 S. 131.
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7; ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 D 72.89 - ; Urteil vom 24. Juni 1987 a.a.O.; Urteil vom 9. Februar 1987 - BVerwG 1 D 85.86 - zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als Dienstvergehen i.S. des § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes vom 24. Juni 1994 vgl. Beschluß vom 15. November 1996 - BVerwG 1 DB 5, 96 - <ZBR 1997, 96 = DÖD 1997, 87 = DÖV 1997, 342 = BVerwG DokBer B 1997, 66 = NJW 1997, 958 = IÖD 1997, 77 = Buchholz 235 § 126 BDO Nr. 2 = PersR 1997, 424>; zum arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vgl. z.B. BAG, Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; LAG Hamm, BB 1997, 99 [LAG Hamm 22.10.1996 - 6 Sa 730/96] und Der Personalrat 1997, 462).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Für die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kommt es insbesondere auf Umfang und Intensität der sexuellen Belästigungen an (LAG Hamm vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 -, DB 1997, 482 ; LAG Hamm vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 -, BB 1997, 1485 ).

    Eine außerordentliche Kündigung ist angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (vgl. LAG Hamm vom 22.10.1996, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15

    Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Des weiteren ist der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigung gegenüber dem Belästiger nur dann angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der bisherigen sexuellen Belästigung des Belästigers sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm, BB 1997, 99).
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung

    Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - DB 2008, 1274; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 38.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 9 Sa 990/05

    Fristlose Kündigung: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Unterbindung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (vgl. LAG Ham, Urteil vom 22.10.1996 = NZA 1997, 769).
  • ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00

    Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei

    Sie kann von einer einfachen Ermahnung, einer Abmahnung und Versetzung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen (vgl. BAG 09.01.1986 - DB 1986, 943 sowie LAG Hamm 22.10.1996 - DB 1997, 482).
  • ArbG Lübeck, 02.11.2000 - 1 Ca 2479/00

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;

  • ArbG Hannover, 28.04.2005 - 10 Ca 791/04

    Soziale Rechtfertigung für eine Änderungskündigung ; Verstoßes gegen das

  • LAG Sachsen, 19.08.1997 - 7 Sa 870/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund außerordentlicher

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.02.2002 - 15 Ca 7402/01

    Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen

  • LAG Nürnberg, 16.12.1998 - 5 Sa 710/98

    Ordentliche Arbeitgeberkündigung wegen sexueller Belästigung

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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95   

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BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie - Gewährung von Zusatzurlaub für regelmäßige Sonntagsarbeit - Grundsätzer für die Ermittlung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • Der Betrieb

    Urlaub in vollkontinuierlichen Betrieben der Chemischen Industrie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaub in vollkontinuierlichen Betrieben der chemischen Industrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Für die Ermittlung des dem Kläger zustehenden Urlaubsanspruchs hat es dazu die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377, 381 ff. = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 4 bis 6 der Gründe) zu dem im wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-MTV entwickelte Berechnungsformel angewandt.

    Sie verkennt, daß nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern die Soll-Arbeitszeit der von den Tarifvertragsparteien als Bezugsgruppe ausgewählten regelmäßig in der Fünf-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, abgestellt werden muß (vgl. BAGE 68, 377, 383 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 6 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat diese Berechnungsformel für den Vorgängertarifvertrag in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377 = AP, a.a.O.) entwickelt.

  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 397/83

    Tariflicher Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Sie dient jedoch als Auslegungshilfe für die Ermittlung des Tarifinhalts (vgl. BAGE 52, 398, 404 = AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.07.1995 - 11 Sa 2008/94

    Urlaubsanspruch bei vollkontinuierlicher Viererwechselschicht; Urlaubsberechnung

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1995 - 11 Sa 2008/94 - wird zurückgewiesen.
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